Spezialkredite

Immer wieder müssen Objekte auf Grund der finanziellen Notlage der Eigentümer versteigert werden oder stehen kurz vor der Versteigerung. Diese Situation stellt für den Immobilienbesitzer eine große Belastung dar.

Oftmals hat sich die Haushaltssituation nach Anordnung der Zwangsversteigerung geändert, sodass unter bestimmten Voraussetzungen ein Erhalt des Immobilieneigentums wieder möglich wird.

Keine Chance würde bei einer bereits eingeleiteten Insolvenz bestehen. Gekündigte Darlehen, Zwangsversteigerungsvermerk, belastete Schufa spielen hingegen eine untergeordnete Rolle. Regelmäßige Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit/Rente werden vorausgesetzt.

Durch ein Erstgespräch sowie der nachfolgenden Prüfung der Durchführbarkeit entstehen keine Kosten. Die Dienstleistung, die ausschließlich im Erfolgsfall honoriert wird, besteht im Einzelnen aus folgenden Tätigkeiten:

  • Prüfung der Gesamtsituation auf Umsetzbarkeit
  • bei Umschuldungsmöglichkeit Erstellung eines Finanzierungsplans
  • Vergleichsverhandlung mit den Gläubigern
  • Antrag für eine Umschuldung.

In einem ersten Schritt gilt es die Aussetzung des Zwangsversteigerungstermins zu bewirken. Aufgrund des kleinen Zeitfensters ist schnelles und entschlossenes Handeln erforderlich.